Rechnungswesen

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Rechnungswesen

Vergleich Fibu-Bebu

Fibu Bebu
Ganze Unternehmung (betrieblich & neutral) Nur Betrieb
Externe und interne Adressaten Interne Adressaten
Buchhalter Controller
Arbeitet für Staat, Eigentümer, ext. Stakeholder Arbeitet für Entscheidungsträger
Ziel: Gläubigerschutz Ziel: Wie gut haben wir im Betrieb gearbeitet? Aufbereitung der Daten, so dass Entscheidungsträger bessere Entscheidungen treffen können
Obligatorisch gemäss OR "Freiwillig" (Bei grösseren Firmen können gewisse Infos nur durch Bebu ausgewiesen werden, welche gesetzlich verlangt werden)

Fibu

Regelwerke
Weil die Bewertung der Aktiven und des Fremdkapitals bei der Ermittlung des Eigenkapitals und des Periodenerfolgs von grosser Bedeutung ist, enthält das OR Bestimmungen zur Bewertung. Die Vorsicht ist der wichtigste Bewertungsgrundsatz im OR (Gläubigerschutz). Dies im Unterschied zu den anerkennten Rechnungslegungsstandards wie Swiss Gaap Fer wo die Wahrheit zum führenden Prinzip erhoben wird (Schutz der Investoren). Folgende Grundsätze werden für dich Buchführung vom OR vorgeschrieben: Vorsicht, Wahrheit, Fortführung (Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit) und Stetigkeit (immer gleiche Darstellungsform und Bewertungsgrundsätze).

Massgebend beim Vorsichtsprinzip ist das Realitätsprinzip (Gewinne dürfen erst ausgewiesen werden, wenn sie durch den Verkauf erzielt worden sind), das Imparitätsprinzip (Verluste müssen dem gegenüber bereits gezeigt werden, wenn deren Eintritt möglich ist) und das Niederstwertprinzip.

Das OR schreibt vor, die Fibu klar und verständlich, vollständig, verlässlich und vorsichtig zu führen. Weiter muss sie das Wesentliche enthalten.

Im Gegenzug zum Steuergesetz, werden keine Abschreibungsvorschriften erlassen. Das oberste Gebot des OR ist der Gläubigerschutz. Daher wird bei einem Konkurs das Geld wie folgt verteilt: Mitarbeiter, Gläubiger (Lieferanten etc.), Staat, Aktionäre.

Überblick
Allgemein gültige Vorschrift (OR 957):

  • für Einzelunternehmen und Personengesellschaften ab einem jährlichen Erlös von Fr. 500'000.-- (einfache EU's müssen lediglich Einnahmen und Ausgaben sowie eine Vermögensübersicht erstellen)
  • für juristische Personen wie AG's und GmbH's
  • Die Rechnungslegung erfolgt im Geschäftsbericht. Dieser enthält die Jahresrechnung (Einzelabschluss), die sich aus der Bilanz, der Erfolgsrechnung und dem Anhang zusammensetzt. (Muss innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres erstellt und dem zuständigen Organ vorgelegt werden)

Rechnungslegung für grössere Unternehmen (OR 961):

  • Bilanzsumme 20 Mio., Umsatzerlös 40 Mio., 250 Vollzeitstellen
  • diese Unternehmen müssen zusätzlich eine Geldflussrechnung erstellen sowie einen Lagebericht verfassen, der den vergangen und künftig erwarteten Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage der Unternehmung darstellt

Abschluss nach anerkanntem Standard (OR 962)

  • Da das OR den Gläubigerschutz in den Vordergrund stellt, wurden zum Schutz der Investoren nicht staatliche Standards ins Leben gerufen. Börsenkotierte Unternehmen müssen zusätzlich einen Abschluss nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung erstellen. Bei nicht börsenkotierten Unternehmen können mind. 20% der Gesellschafter einen solchen Abschluss verlangen.
  • Der Abschluss soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzierungs-, und Ertragslage der Unternehmung vermitteln, die so genannte True-and-Fair-View.
  • Anerkannte Standards sind die Swiss Gaap Fer (ca. 250 Seiten, nur in der Schweiz angewandt), die IFRS (Europa Standard, heute weltweit in über 100 Ländern, ca. 3000 Seiten) und die US Gaap (hauptsächlich in den USA, ca. 30'000 Seiten).
  • Diese Rechnungslegungsstandards haben das Ziel, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen zu fördern. Sie stellen Normen auf zur Darstellung und Bewertung von Abschlüssen. Diese Abschlüsse benötigen Jahresbericht, Bilanz, Erfolgsrechnung, Geldflussrechnung, EK-Nachweis, Anhang gross (falls Börsenkotiert zusätzlich Corp. Governent Ausweis)

Bilanz

Die Bilanz ist eine Momentaufnahme, in der die Aktiven den Passiven gegenüber gestellt wird. Sie ist nach Liquidierbarkeit gegliedert.


Stichtag

Aktiven (Vermögen)
Passiven (Schulden)
Umlaufvermögen (bis 1 Jahr)

Flüssige Mittel (inkl. Wertschriften)

Forderungen (Guthaben bei Kunden)

Vorräte

Anlagevermögen ("Frozen")

Finanzielles Anlagevermögen

Materielles Anlagevermögen (Sachanlagen)

Immaterielles Anlagevermögen (z.B. Goodwill)


Fremdkapital

Kurzfristiges Fremdkapital (bis 1 Jahr)

Langfristiges Fremdkapital (z.B. Rückstellungen)


Eigenkapital (Saldo) (keine Rückzahlungspflicht)

Aktienkapital

Kapitalreserven

Gewinnreserven

Die Bilanz kann auch in Staffelform aufgezeigt werden:
Aktiven
-Fremdkapital
=Eigenkapital (Reinvermögen)

Goodwill

Goodwill bezeichnet den Wert, der bei einer Übernahme einer AG mehr bezahlt wird, als sie effektiv Wert hat. Demgegenüber steht Badwill als Wert, der zu wenig bezahlt wird (z.B. Mülldeponie Kölliken wird für symbolischen Fr. gekauft).

Goodwill und Badwill werden im Normalfall über 5 Jahre abgeschrieben.

Rückstellungen

Rückstellungen werden für erwartete Verbindlichkeiten gegenüber Dritten gemacht (z.B. Prozessrückstellungen). Sie sind kein Cash! Der Gegenwert ist auf der Aktivseite in irgendeiner Form vorhanden.

Reserven

Die Reserven enthalten nicht ausgeschüttete Gewinne. Sie sind kein Cash! Der Gegenwert ist auf der Aktivseite in irgendeiner Form vorhanden. Kann zur Deckung von Verlusten genutzt werden.

Erfolgsrechnung

Im Gegenzug zur Bilanz ist die Erfolgsrechnung eine Periodenrechnung, welche die Aufwände den Erträgen gegenüberstellt. Als Differenz resultiert der Erfolg (Gewinn oder Verlust).


1.1-31.12.2014

Aufwand

________________________________________
Gewinn (Saldo)

Ertrag



Am Ende der Periode wird wieder bei 0 begonnen. Nach OR wird zwischen betrieblichen und betriebsfremden sowie ausserordentlichen Aufwänden und Erträgen unterschieden. Zusätzlich wird in Hauptbetrieb und Nebenbetrieb aufgeteilt. Schematisch ergibt dies folgende Gliederung:

Erfolg

Beispiel einstufige und dreistufige Erfolgsrechnung

Einstufige Erfolgsrechnung Dreistufige Erfolgsrechnung
Warenertrag100

+ Liegenschaftenertrag 15
+Veräusserungsgewinn 9
-Warenaufwand -60
-Personalaufwand -25
-Mietaufwand -7
-Übriger Gemeinaufw. -16
-Liegenschaftenaufw. -6

=Gewinn 10

Warenertrag 100

-Warenaufwand -60
=Bruttogewinn 40
-Personalaufwand -25 x
-Mietaufwand -7
-Übriger Gemeinaufw. -16
=Betriebsverlust -8
+Liegenschaftenertrag +15 xx
-Liegenschaftenaufw. -6 xx
+Veräusserungsgewinn+9

=Unternehmensgewinn 10

x Gemeinaufwand
xx Neutraler Aufwand und Ertrag

Dieses Beispiel zeigt, dass bei der einstufigen Erfolgsrechnung nicht sichtbar wird, dass der Betrieb verlustbringend ist. Der Unternehmensgewinn kommt nur dank positiven Einfluss von neutralem Erfolg (nicht zum betrieblichen Kernbereich gehörend) zu Stande. Je nach Branche und Informationsbedürfnissen ist eine andere Anzahl Stufen zweckmässig. Erfolgsrechnungen von Handelsbetrieben sind meist dreistufig (1 Stufe: Bruttogewinn, 2. Stufe: Betriebserfolg, 3 Stufe: Unternehmenserfolg).

Mehrstufige Erfolgsrechnung nach Gesamtkostenverfahren

Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen
+/- Bestandesänderungen an unfertigen und fertigen Erzeugnissen bzw. nicht fakturierten DL
=Betrieblicher Ertrag aus Lieferungen und Leistungen
-Material- und Warenaufwand sowie Aufwand für Drittleistungen
-Personalaufwand
-Übriger Betriebsaufwand (ohne Abschreibungen und Zinsen)
=Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA)
-Abschreibungen
=Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)
+/- Zinsaufwand und Zinsertrag
=Betriebsergebnis vor Steuern
+/- Aufwand und Ertrag von Nebenbetrieben
+/- Betriebsfremder Aufwand und Ertrag
+/- Ausserordentlicher Aufwand und Ertrag
=Unternehmenserfolg vor Steuern
-direkte Steuern
=Unternehmenserfolg

Geldflussrechnung

Die Geldflussrechnung (auch Mittelflussrechnung genannt) zeigt als zeitraumbezogene Rechnung die Ursachen für die Zunahmen und Abnahmen der Geldbestände (flüssige Mittel) in einer Periode. Als Saldo ergibt sich die Veränderung der flüssigen Mittel in der Berichtsperiode.


1.1-31.12.2014


Einnahmen


Ausgaben

_______________________________________
Zunahme der flüssigen Mittel (Saldo)



Geldfluss aus Betriebstätigkeit (Geschäftstätigkeit, Cashflow, Innenfinanzierung)
+/- Geldfluss aus Investitionstätigkeit
+/- Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit
=Zunahme oder Abnahme der flüssigen Mittel

Die Geldflussrechnung schliesst als dritte Jahresrechnung die Informationslücken von Bilanz und Erfolgsrechnung, indem sie Aufschluss gibt über

  • die Liquiditätsentwicklung
  • die Investierungsvorgänge
  • die Finanzierungsmassnahmen

innerhalb vergangener oder künftiger Geschäftsperioden.

Im OR fehlen detaillierte Vorschriften zur Geldflussrechnung. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass dieselben Regeln gelten, wie von den anerkannten Standarts verlangt.