Recht

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Recht

Allgemeine Grundlagen

Verhalten der Menschen wird bestimmt durch Regeln des/der:

  • Recht (erzwingbar)
  • Brauch (Brauchtum/Höflichkeit)
  • Sitte (Anstand, Wertvorstellungen)
  • Moral (Gesinnung, Gewissen, Wertvorstellungen)

--> In der Regel beeinflusst der gesellschaftliche Wandel (Brauch/Sitte) das Recht. Das Recht "hinkt" aber immer hinter her (z.B. Frauenstimmrecht / Vergewaltigung in Ehe).

Die drei Gewalten:

  • Legislative --> Gesetzgebende Gewalt (Bundesebene: vereinigte Bundesversammlung, bestehend aus Nationalrat und Ständerat / Kantonsebene: Kantonsrat (auch Grosser Rat oder Landrat genannt) / Gemeindeebene: Gemeindeversammlung
  • Exekutive --> vollziehende Gewalt (macht Verordnungen) (Bundesebene: Bundesebene=Bundesrat / kantonale Ebene=Kanstonsregierung / Gemeindeebene=Gemeinderat
  • Judikative --> Rechtssrpechung

Vorgehensweise und Folgen, falls das Recht nicht eingehalten wird:
Gespräch / Mediation ("Vermittler") / Vergleich ( Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird -- "Kompromiss") / Urteil
Strafen: Geldstrafe / Freiheitsstrafe / Schadenersatz

Aufbau Rechtsordnung:

  • geschriebenes Recht (Verfassung, Gesetze, Verordnungen)
  • ungeschriebenes Recht (Findet der Richter kein geschriebenes Recht, hat er auf das Gewohnheitsrecht zurückzugreifen oder selbst Recht zu setzen)

Rangfolge des geschriebenen Rechts

  • Bundesverfassung (Freiheitsrechte (z.B. Versammlungsfreiheit) / Pflichten (z.B. Steuerpflicht) / Organisation des Staates / Gesetzgebungszuständigkeit / Änderung mittels Volksinitiative (100'000 Unterschriften in 18 Monaten sowie Volks- und Ständemehr)
  • Gesetz (Konkretisierung der Verfassungnorm / Änderung